Verpackungsgesetz – Registrierung und Rücknahme
1. Registrierung nach dem Verpackungsgesetz
Wir sind nach § 9 des Verpackungsgesetzes (VerpackG) bei der Zentralen Stelle
Verpackungsregister (ZSVR) registriert. Unsere Registrierungsnummer lautet:
[[BITTE EINTRAGEN: LUCID-Registrierungsnummer nach § 9 VerpackG, z. B. DE1234567890123]]
2. Systembeteiligungspflicht
Als Vertreiber von systembeteiligungspflichtigen Verkaufsverpackungen erfüllen wir
unsere Pflichten aus dem Verpackungsgesetz vollständig. Wir haben uns an einem
zugelassenen System zur Rücknahme und Verwertung beteiligt und melden unsere
Verpackungsmengen ordnungsgemäß an.
3. Rücknahme- und Rückgabemöglichkeiten
Verpackungen, die nicht dem Pfandsystem unterliegen, können Sie an allen
öffentlichen Sammelstellen (Gelber Sack / Gelbe Tonne, Papier- und Glassammelcontainer)
kostenlos abgeben. Eine Rückgabe an uns ist auf Anfrage möglich.
4. Einwegkunststofffonds (seit 2025)
Die Abgabe von Einwegkunststoffprodukten an Endverbraucher unterliegt seit
dem 01.01.2025 der Einwegkunststofffondsabgabe (EWKFondsG). Soweit wir Produkte
liefern, die unter diesen Anwendungsbereich fallen, geben wir die Abgabepflicht
vollständig an die zuständige Stelle weiter.
5. Hinweis für gewerbliche Kunden
Gewerbliche Kunden sind gemäß § 15 VerpackG selbst zur Rückführung von
Transportverpackungen verpflichtet. Bei Lieferungen an unsere gewerblichen Kunden
erfolgt die Rücknahme der Transportverpackungen über unseren Logistikpartner
bzw. nach individueller Vereinbarung.